Die Fragen zur anwaltlichen Vergütung sind mit Sicherheit für jede*n potentielle*n Mandant*in wichtig. Sprechen Sie gerne mit mir über die zu erwartenden Kosten.
Grundsätzlich werden die Gebühren von mir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. In zivilen Rechtsstreitigkeiten richtet sich die Höhe dabei nach dem jeweiligen Gegenstandswert der Angelegenheit. Im außergerichtlichen Bereich sind auch Honorarvereinbarungen nach Stundenaufwand oder auf der Basis einer Pauschale möglich. Sollten es Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht erlauben, die Kosten eines Rechtsstreites zu tragen, so besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Kosten im Strafrecht besprechen Sie mit mir in unserem ersten Gespräch. Gerne bin ich auch bereit – so die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – Sie im Rahmen der Pflichtverteidigung zu vertreten.
Wenn ich ein Mandat übernehme, nehme ich auch Ihr Kostenrisiko sehr ernst. Es geht nicht nur darum, für Sie eine rechtlich, sondern auch eine wirtschaftlich optimale Lösung zu erreichen.
Eine Erstberatung ist bei mir kostenlos, sofern ein Mandat daraus entsteht. Andernfalls kostet sie bei mir 150 € zzgl. 19 % MwSt. bei bis zu 1 Stunde bzw. 190 € zzgl. 19 % MwSt. bei bis zu 2 Stunden Beratungsaufwand. Sollten Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, die Kosten der anwaltlichen Beratung zu tragen, so können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe stellen.